N° 151
Juni 2017

Seit der hart erkämpften Unabhängigkeit 1991 von Äthiopien wird Eritrea vom ehemaligen Freiheitskämpfer Isaias Afewerki regiert. Anfänglich sah die Zukunft des Landes vielversprechend aus. Seit dem Grenzkrieg mit Äthiopien (1998-2000) herrscht jedoch der Ausnahmezustand. Damit legitimiert Afewerkis Regime einen jahrelangen Frondienst im „National Service“. Versprochene Wahlen wurden nie durchgeführt, die Verfassung ist bis heute nicht umgesetzt. Unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen sind verboten. Oppositionelle werden inhaftiert oder haben das Land verlassen.

2016 verliessen monatlich 5000 Eritreerinnen und Eritreer ihr Land. Über 150’000 der eritreischen Flüchtlinge sind in Äthiopien und weitere 100‘000 im Sudan registriert. In Europa ist die Schweiz eines der wichtigsten Zielländer von eritreischen Asylsuchenden.

In Europa wird angesichts der relativ hohen Gesuchszahlen und der sehr hohen Schutzquote seit 2014 über die tatsächlichen Verhältnisse in Eritrea gestritten. Vor allem Politiker versuchen, die Lage der Zivilbevölkerung in Eritrea immer wieder zu beschönigen, denn eritreische Flüchtlinge sollen zurückgeschickt werden können. Ein Wegweisungsvollzug nach Eritrea ist aktuell aus Europa nicht möglich. In der Schweiz setzte das Staatssekretariat für Migration 2016 eine Praxisverschärfung durch. Demnach werden Personen, die keinen anderen Asylgrund als die illegale Ausreise angeben können, nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt. Die EU hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Migration ausserhalb Europas aufzuhalten. So sollen zum Beispiel der Sudan, Eritrea und Libyen bei der Grenzsicherung unterstützt werden.

Angesichts der Dramen, die sich auf der Reise nach Europa abspielen, sollten die europäischen Staaten auf legale Migrationsmöglichkeiten und Resettlementplätze statt auf Abschottung setzen. Solange sich die Lage in Eritrea nicht verbessert, sieht die Schweizerische Flüchtlingshilfe keinerlei Rechtfertigung für eine Verschärfung der Asylpraxis.