Die Demokratische Republik Kongo (DRK) erweckt den Anschein, im Besitz stabiler politischer Institutionen zu sein. Das Mandat von Joseph Kabila, der seit 2001 an der Macht ist, läuft gemäss Verfassung im Dezember 2016 aus. Die Präsidentschaftswahlen sind für den 27. November vorgesehen. Mit der Begründung, das Wählerverzeichnis müsse aktualisiert werden, fordert die unabhängige nationale Wahlkommission (CENI) jedoch eine Verschiebung.

Unter der Bevölkerung, die der unwürdigen Lebensbedingungen und der fehlenden Perspektiven müde ist, herrscht Ungewissheit und Beunruhigung. Seit den Demonstrationen im Januar 2015 haben die Menschenrechtsverletzungen, unter anderem in Form willkürlicher Festnahmen und Verhaftungen, stark zugenommen. Auch Partner des Fastenopfers, die mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert sind, werden unter Druck gesetzt und bei ihrer Tätigkeit behindert. So waren VertreterInnen der Beobachtungsstellen für Ressourcenabbau des CERN (Bischofskommission für natürliche Ressourcen) schon Opfer von Einschüchterungen und Bedrohungen. Der Machtmissbrauch des Regimes schafft ein allgemeines Klima der Angst. Der Informationsaustausch unter den Partnern des Fastenopfers und mit der gesamten kongolesischen Zivilgesellschaft wird intensiver.

Die gemeinsame Nutzung von Informationen zwischen Partnern und innerhalb des kongolesischen NGO-Netzwerks ist die erste Massnahme, um die Risiken zu erkennen und den verfügbaren Handlungsspielraum zu bestimmen. Ausserdem wurden Kontakte zur Schweizer Botschaft geknüpft, um die Anwendung der in den Schweizer Leitlinien zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen festgelegten Massnahmen zu fordern. In einem Dringlichkeitsentschluss vom 10. März 2016 hat das Europäische Parlament seiner Besorgnis ebenfalls Ausdruck verliehen und ruft unter anderen zur Einstellung der willkürlichen Festnahmen, Verfolgung von MenschenrechtsverletzerInnen und Einhaltung des Wahlkalenders auf.