Titelbild des Nationaler Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Sicherheitsratsresolution 1325 (2018 – 2022). Foto: © Thomas Baumann

Es war ein starkes Zeichen, das der UNO-Sicherheitsrat mit der Resolution 1325 setzte. Zum ersten Mal wurde die Rolle der Frauen in Krieg und Friedenförderung anerkannt: ihr Risiko, Opfer kriegerischer Gewalt zu werden, aber vor allem ihr Potential als Akteurinnen in Friedensprozessen. Damit wurde Sicherheit nicht mehr nur militärisch, sondern aus der Sicht des Individuums verstanden. Die Resolution nimmt die Mitgliedstaaten in die Pflicht, sich für inklusiven Frieden, individuelle Sicherheit und nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Dem hat die Schweiz Folge geleistet, als sie als eines der ersten Länder einen Nationalen Aktionsplan 1325 (NAP) vorlegte. Bis zur aktuellen vierten Auflage wurde dieser regelmässig internationalen Entwicklungen angepasst, denn der Themenkatalog wurde mit mittlerweile acht Nachfolgeresolutionen immer breiter.

Für die Schweiz bleiben der Schutz vor sexueller Gewalt in Konflikten, Strafverfolgung der Täter und Zugang zu Justiz für die Opfer wichtige Handlungsbereiche. Gleichzeitig hat sie stets, wie zum Beispiel in der Kommission für Übergangsjustiz und Aussöhnung in den Philippinen, die Rolle der Frauen als Expertinnen für Konfliktprävention und Friedensförderung betont. Mittlerweilen zeigen Studien, dass Friedensabkommen nachhaltiger und gesellschaftlich besser verankert sind, wenn Frauen Einfluss auf die Verhandlungen hatten. Der vierte NAP 1325 legt einen weiteren Schwerpunkt auf die Förderung von Frauen in der tendenziell männlich geprägten Sicherheitspolitik. Deshalb unterstützt die Schweiz junge Frauen in Europa und Zentralasien auf ihrem beruflichen Weg im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle oder der militärischen Friedensförderung.

Der Schweizer NAP ist zudem ein Beispiel dafür, wie die Arbeit des Sicherheitsrates in New York mit der Menschenrechtsarbeit in Genf verzahnt werden kann – ein aussenpolitisches Anliegen der Schweiz zur Stärkung von Konfliktprävention und nachhaltigem Frieden. Der NAP nimmt explizit Bezug auf die Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses (Förderung von Frauen in der Mediation, Schutz von Frauen und Mädchen durch besser kontrollierten Waffenhandel und gender-spezifische Prävention von gewalttätigem Extremismus) – und wird so Teil der Berichterstattung für die rechtlich bindende Frauenrechtskonvention. In diesem Zusammenhang begrüsst die Schweiz das Abkommen zwischen der Sondergesandten für sexuelle Gewalt in Konflikten und dem CEDAW-Ausschuss.

Bald 20 Jahre nach der Verabschiedung der Resolution 1325 bleibt es weiterhin wichtig, das Thema «Frauen, Frieden, Sicherheit» in der Sicherheitsratspolitik hochzuhalten. Staaten stehen in der Verantwortung, die Resolutionen vollständig umzusetzen und dafür zu sorgen, dass offizielle, hochrangige, politische Prozesse inklusiv gestaltet werden. In diesem Sinne wird sich die Schweiz weiterhin in den multilateralen Debatten in New York und Genf, aber auch in Wien bei der OSZE und in Brüssel bei der NATO für sichtbare Resultate einsetzen.

Weil Frieden, Sicherheit und die Förderung der Geschlechtergleichstellung Pfeiler der Schweizer Aussenpolitik sind, bleibt die Resolution 1325 für uns ein wichtiges Anliegen. Oder wie die Strategie zu Geschlechtergleichstellung und Frauenrechten des EDA es formuliert: Geschlechtergleichstellung ist ein Mehrwert für Frieden und Sicherheit.